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Ehebuch - Abschrift - Antrag auf Ausstellung
Für die Ausstellung einer Abschrift aus dem Ehebuch ist das Standesamt der Eheschließung
zuständig.
Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Gebühren im Formular nicht korrekt ist. Tatsächlich werden Bundesgebühren in der Höhe von € 6,60 und eine Verwaltungsabgabe von € 2,10 eingehoben.
Dient die Abschrift zur Vorlage bei der Pensionsversicherungsanstalt (nicht wie im Formular zur Vorlage bei der Sozialversicherung/Behörde), fallen keine Gebühren an.
Die Abschrift wird an die Pensionsversicherungsanstalt adressiert und kann ausschließlich dort vorgelegt werden.
» Kontakt
Marktgemeinde Oberdrauburg
Rathaus, Marktplatz 1
9781 Oberdrauburg
Fon +43 (0)4710 22 48-0
Fax +43 (0)4710 22 49-16
E-Mail:oberdrauburg@ktn.gde.at
Rathaus, Marktplatz 1
9781 Oberdrauburg
Fon +43 (0)4710 22 48-0
Fax +43 (0)4710 22 49-16
E-Mail:oberdrauburg@ktn.gde.at
» Infos
Diese Seite wurde zuletzt am Donnerstag, 10. Mai 2012 um 07:27 aktualisiert
