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Veranstaltung - Durchführung

Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich melde- oder bewilligungspflichtig und dürfen nur in
rechtskräftig genehmigten Betriebsstätten stattfinden. Die zuständige Veranstaltungsbehörde ergibt
sich aus der Art der Veranstaltung und ist in den meisten Fällen der Bürgermeister jener Gemeinde,
in der der Veranstaltungsort liegt. Mit diesem Formular erfolgt die Meldung/Antragstellung an die
ausgewählte Gemeinde zusammen mit einer Prüfung der tatsächlichen Zuständigkeit.

[zum Formular >>>]

 







» Kontakt
Marktgemeinde Oberdrauburg
Rathaus, Marktplatz 1
9781 Oberdrauburg
Fon +43 (0)4710 22 48-0
Fax +43 (0)4710 22 49-16
E-Mail:oberdrauburg@ktn.gde.at

» Infos
Diese Seite wurde zuletzt am Donnerstag, 10. Mai 2012 um 07:27 aktualisiert