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Feuerungsanlage über 50kW

Für die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung
über 50 kW ist im Land Kärnten eine Baubewilligung notwendig, für eine Etagenheizung nur dann,
wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird.

[zum Formular >>>]

 







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Marktgemeinde Oberdrauburg
Rathaus, Marktplatz 1
9781 Oberdrauburg
Fon +43 (0)4710 22 48-0
Fax +43 (0)4710 22 49-16
E-Mail:oberdrauburg@ktn.gde.at

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Diese Seite wurde zuletzt am Donnerstag, 10. Mai 2012 um 07:27 aktualisiert