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Bauvollendung-Unternehmerbestätigung
Die ordnungsgemäße Bauausführung nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung 1996 ist
durch den befugten Baumeister, Zimmermann, Dachdecker, Installateur, Elektriker zu bestätigen. Bei
Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten auch durch den Bodenleger. Fordern Sie die Beibringung
dieser Bestätigung beim Unternehmer ein. Bitte beachten Sie, dass diese Bestätigung nur mittels
digitaler Signatur auf diesem Weg übermittelt werden kann.
» Kontakt
Marktgemeinde Oberdrauburg
Rathaus, Marktplatz 1
9781 Oberdrauburg
Fon +43 (0)4710 22 48-0
Fax +43 (0)4710 22 49-16
E-Mail:oberdrauburg@ktn.gde.at
Rathaus, Marktplatz 1
9781 Oberdrauburg
Fon +43 (0)4710 22 48-0
Fax +43 (0)4710 22 49-16
E-Mail:oberdrauburg@ktn.gde.at
» Infos
Diese Seite wurde zuletzt am Donnerstag, 10. Mai 2012 um 07:27 aktualisiert
